Arbeitszeitnovelle 2018: Systembruch bei der Sonntags- und Feiertagsruhe

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Im Zuge der im Sommer 2018 viel diskutierten und umstrittenen Novelle des Arbeitszeitrechts ging in der öffentlichen Wahrnehmung beinahe unter, dass auch das Arbeitsruhegesetz zugunsten der Arbeitgeber „gelockert“ und „liberalisiert“ wurde (§ 12b ARG).

An bis zu vier Sonntagen oder Feiertagen pro ArbeitnehmerIn (AN) und Jahr kann nun, seit dem 1.9.2018, ohne sachliche Beschränkung, ohne jeden Nachweis von unverschiebbarer Erforderlichkeit, Arbeit angeordnet werden.   mehr…

Stellungnahme zum Arbeitsruhegesetz

Demo 30.06.2018 © ksoe

Als Allianz für den freien Sonntag Österreich haben wir immer betont, dass es notwendige Arbeiten gibt, die auch an Sonntagen getan werden müssen. Dazu zählen insbesondere das Gesundheitswesen, Pflege, Energieversorgung, Sicherheit oder öffentlicher Verkehr.

Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe gibt es in Österreich an der Zahl – nicht nur in den genannten gesellschaftlich notwendigen Bereichen, sondern  auch für Gastronomie oder Tourismus. Ausnahmen sollten daher klar begrenzt bleiben. Auch Sie (Anm.: ÖVP und FPÖ) haben uns immer wieder versichert, dass der arbeitsfreie Sonntag geschützt gehört. mehr…